2G-Regel bei Aus­tria-Heim­spie­len

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Im Kampf gegen die Corona-Pandemie hat die Bundesregierung bis auf Weiteres eine 2G-Regel für Österreich eingeführt. Nur Geimpfte und Genesene haben Zutritt zu Gastronomie, Hotels oder zu Events mit mehr als 25 Personen. Diese Entscheidung führt dazu, dass die 2G-Regel auch bei den Heimspielen der Austria Klagenfurt im Wörthersee-Stadion in Kraft tritt, erstmals beim Match am 21. November (Ankick: 14.30 Uhr) gegen Austria Wien.

„Unser Ver­ein hat die Maß­nah­men zur Ein­däm­mung der Coro­na-Pan­de­mie vom ers­ten Tag an mit allen zur Ver­fü­gung ste­hen­den Mit­teln unter­stützt, die behörd­li­chen Vor­ga­ben immer umge­setzt und wird das auch wei­ter­hin tun. Es ist uns wich­tig, unse­ren Fans ein siche­res Sta­di­on­er­leb­nis zu ver­schaf­fen und wir bemü­hen uns dar­um, unter den neu­en Rah­men­be­din­gun­gen die best­mög­li­chen Lösun­gen zu fin­den“, sagt Geschäfts­füh­rer Harald Gärt­ner.

Seit dem Früh­jahr 2020 befin­den sich die Vio­let­ten in einer Aus­nah­me­si­tua­ti­on, „Geis­ter­spie­le“ und sich stän­dig ändern­de Rah­men­be­din­gun­gen stel­len den Ver­ein wirt­schaft­lich, aber auch orga­ni­sa­to­risch immer wie­der vor Her­aus­for­de­run­gen. „Part­ner und Fans beglei­ten uns mit gro­ßer Soli­da­ri­tät und Ver­ständ­nis durch die­se schwie­ri­ge Zeit. Dafür sind wir sehr dank­bar und hof­fen zugleich, dass dies wei­ter­hin so bleibt“, erklärt Gärt­ner im Hin­blick auf die Umset­zung der 2G-Regel bei den kom­men­den Heim­spie­len.

Von der 2G-Regel aus­ge­nom­men sind Per­so­nen, die aus gesund­heit­li­chen Grün­den nicht geimpft wer­den kön­nen. Die­se benö­ti­gen für den Zutritt in die EM-Are­na ein ärzt­li­ches Attest sowie einen PCR-Test, der nicht älter als 72 Stun­den sein darf. Bei Jugend­li­chen zwi­schen 13 und 15 Jah­ren besitzt der Nin­­ja-Pass aus den Schu­len Gül­tig­keit. Kin­der bis zum Alter von zwölf Jah­ren brau­chen kei­nen Nach­weis für den Sta­di­on­be­such.

Die Ver­schär­fung der Maß­nah­men, die auch in der ADMIRAL Bun­des­li­ga umge­setzt wer­den, erklärt Bun­des­kanz­ler Alex­an­der Schal­len­berg wie folgt: „Es ist schlicht und ergrei­fend unse­re Ver­ant­wor­tung, die Men­schen in unse­rem Land zu schüt­zen. In Hin­blick auf das Weih­nachts­fest und die Win­ter­sai­son kom­men wir die­ser Ver­ant­wor­tung nach. Wir ste­hen alle vor einer gesell­schafts­po­li­ti­schen Her­aus­for­de­rung.“

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