Allgemein

SKA geht recht­lich gegen Fake News vor

Austria Klagenfurt geht rechtlich gegen grob falsche Berichterstattung in der „Krone“ und weiteren Medien vor. © GEPA

Die Kärntner „Krone“ hat in der gestrigen Printausgabe sowie auf ihren digitalen Kanälen fälschlicherweise über angebliche strafrechtliche Ermittlungen wegen Wirtschaftsbetrugs gegen Zeljko Karajica, Hauptgesellschafter und Vizepräsident der Austria Klagenfurt, berichtet. Weitere Medien haben diese Falschmeldung ungeprüft übernommen. Der Verein geht gegen Fake News vor und hat den Wiener Medienrechts-Experten Dr. Albrecht Haller beauftragt.

„Zel­j­ko Kara­ji­ca ist in jüngs­ter Ver­gan­gen­heit zur Ziel­schei­be grob unwah­rer und ehren­rüh­ri­ger media­ler Angrif­fe gewor­den. Unter Außer­acht­las­sung jeg­li­cher jour­na­lis­ti­scher Sorg­falt wur­den fal­sche Vor­wür­fe erho­ben. Es han­delt sich um eine Ruf­mord-Kam­pa­gne, in der sich ins­be­son­de­re die Kärnt­ner ‚Kro­ne‘ als hem­mungs­lo­ser Ver­brei­ter von Fake News her­vor­ge­tan hat. Dies ist mit allen recht­lich zu Gebo­te ste­hen­den Mit­teln zu ahn­den“, sagt Dr. Albrecht Hal­ler.

Zwar muss­te die Kärnt­ner „Kro­ne“ im Ver­lauf des gest­ri­gen Tages ihren Feh­ler klein­laut ein­ge­ste­hen und hat den Online-Arti­kel ent­spre­chend kor­ri­giert. Damit ist ein­deu­tig belegt, dass die zuvor ver­öf­fent­lich­ten Anschul­di­gun­gen halt­los und ruf­schä­di­gend waren. Doch die Fake News waren zu die­sem Zeit­punkt schon von wei­te­ren Medi­en mit Ver­weis auf die „Kro­ne“ ver­brei­tet wor­den.

„Im Gegen­dar­stel­lungs­recht gibt es kei­nen Schutz für Zita­te, sodass auch das ‚blo­ße‘ Zitie­ren von Falsch­mel­dun­gen wie in die­sem Fall der ‚Kro­ne‘ die jewei­li­gen Medi­en­in­ha­ber nicht davor schützt, dem­nächst selbst Gegen­dar­stel­lun­gen ver­öf­fent­li­chen zu müs­sen, sich vor ihrem Publi­kum zu bla­mie­ren und mit Zah­lungs­an­sprü­chen kon­fron­tiert zu wer­den“, erklärt Dr. Albrecht Hal­ler.

Der Fach­ver­lag „Best Lawy­ers“ hat Dr. Albrecht Hal­ler im Rah­men des exklu­si­ven Ran­kings für das „Han­dels­blatt“ als „Anwalt des Jah­res 2025“ im Bereich Medi­en- und Urhe­ber­recht in Öster­reich aus­ge­zeich­net. Grund­la­ge ist eine Befra­gung unter Juris­tin­nen und Juris­ten, bei der Fach­kol­le­gen ange­ben, wen sie selbst als beson­ders kom­pe­tent und ange­se­hen emp­feh­len wür­den. Ein deut­li­ches Zei­chen für hohe fach­li­che Repu­ta­ti­on und Ver­trau­en inner­halb der Bran­che.