Fragen und Antworten zur 3-G-Station

Wer die Austria Klagenfurt im Kampf um den Aufstieg in die Bundesliga gegen den SKN St. Pölten im Wörthersee-Stadion unterstützen will, benötigt nicht nur ein Ticket, sondern auch einen Nachweis, negativ getestet, geimpft oder genesen zu sein. Fragen und Antworten zur 3-G-Teststation für das Relegations-Heimspiel am Mittwoch (18 Uhr) sind hier zusammengefasst:

Darf ich das Einlassband bei der 3-G-Teststation für Familienmitglieder oder Freunde mitnemehmen?

Nein, das ist nicht möglich.

Wo finde ich die 3-G-Teststationen?

Die Kontrollstationen sind am Wörthersee-Stadion neben der Kassa Süd (beim Aufgang Süd/Ost) und der Kassa Ost (hier kein Ticketverkauf) eingerichtet und am Mittwoch ab 15 Uhr geöffnet, also drei Stunden vor dem Ankick. Die 3-G-Teststationen schließen um etwa 18.30 Uhr.

Wann sollte ich mich am Stadion einfinden?

So früh wie möglich. Bitte beachten Sie, dass ohne 3-G-Kontrolle kein Einlass gewährt wird und es hier aufgrund der gültigen Verordnung keine Ausnahmen geben kann.

Was muss ich mitbringen zur 3-G-Kontrollstation?

Ihren amtlichen Lichtbildausweis sowie den Test-/Impf-/Genesenen Nachweis.

Wer muss kontrolliert werden?

Jede Person, die ins Stadion möchte, mit einer bereits gekauften Eintrittskarte oder welche sich noch eine Karte an der Abendkassa kaufen möchte. Kinder unter sechs Jahren müssen ein Elternteil oder erziehungsberechtigte Person mit 3-G-Nachweus als Begleitung haben.

Was muss kontrolliert werden?

Es muss kontrolliert sein, ob die Person geimpft, genesen oder getestet ist. Der Testnachweis muss bei Stadionzutritt ab 16 Uhr noch Gültigkeit haben.

Welche Testnachweise kann es geben?

Impfpass (gelber Ausweis, ELGA oder Papierkarte vom Impfzentrum):

1.1) Immunisierung durch zwei Teilimpfungen (z.B. BioNTech, Moderna, AstraZeneca). Ab dem 22. Tag nach der Erstimpfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 gilt der Impfnachweis für 3 Monate. Nach Erhalt der Zweitimpfung verlängert sich die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises auf 9 Monate.
1.2) Immunisierung durch eine Impfung (z.B. Johnson & Johnson). Ab dem 22. Tag nach der Impfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 mit nur einer Dosis gilt der Impfnachweis für 9 Monate.
1.3) Immunisierung durch Impfung von Genesenen. Sofern mindestens 21 Tage vor der Impfung ein positiver molekularbiologischer Test auf SARS-CoV-2 vorlag oder zum Zeitpunkt der Impfung bereits ein Nachweis auf neutralisierende Antikörper vorliegt gilt der Impfnachweis bereits ab dem Zeitpunkt der Erstimpfung mit einem zentral zugelassenen Impfstoff gegen SARS-CoV-2 für 9 Monate.
COVID-19 Testungen: Molekularbiologischer Test (z.B. PCR-Test) nicht älter 72 Stunden ab Probenahme, Antigen-Test einer befugten Stelle (z.B. Österreich testet, Apotheke, Teststation, NINJA-Ausweis) nicht älter als 48 Stunden ab Probenahme, Antigen-Selbsttest, die in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem der Länder erfasst werden, nicht älter als 24 Stunden ab Probenahme.

Genesenen-Status:Eine ärztliche Bestätigung ist für sechs Monate nach einer abgelaufenen Infektion mit SARS-CoV-2 gültig. Diese muss molekularbiologisch (z.B. PCR-Test) nachgewiesen worden sein. Ein behördlicher Absonderungsbescheid ist ebenfalls für 6 Monate gültig.

Was geschieht, wenn ich nicht an die 3-G-Kontrollstation gegangen bin?

Dann darf leider kein Einlass ins Wörthersee-Stadion gewährt werden. Eine Rückerstattung der Ticketkosten ist nicht möglich.

Ich bin Medienvertreter, wo muss ich meine Akkreditierung abholen und meinen Testnachweis erbringen?

Medienvertreter können Ihre Akkreditierungen an der Kassa NORD abholen, dort wird der 3-G-Kontrollpunkt für alle Medienvertreter sein. Fotografen und TV-Team müssen sich wie immer zusätzlich registrieren, da Sie sich direkt am Spielfeldrand aufhalten.

Muss ich eine FFP2-Maske tragen?

Bei Eintritt auf das Stadiongelände muss während der gesamten Zeit eine FFP2-Maske getragen werden.

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